Berufgenossenschaft
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Worschdsub
Gelöschter Benutzer
Re: Berufgenossenschaft
von Worschdsub am 14.02.2017 20:34Moin!
Also soweit ich das noch richtig im Hinterkopf habe gilt das mit der "hermetischen" Abschirmung nur für Pressen die zur Kaltarbeit Verwendung finden. Wenn Du die Pressen zur "Warmarbeit" benutzt siehts anders aus.
Würde da mal mit der BG Rücksprache halten!
Wenn Du BG Mitglied bist musst Du schon dafür sorgen dass auch alles "sicher" ist...
Gruß
Oli
kunstschlos...
Gelöschter Benutzer
Re: Berufgenossenschaft
von kunstschlossernussbach am 14.02.2017 20:51Wir haben im Betrieb mehrere Pressen für verschiedene Einsatzzwecke, darunter auch eine Abkantpresse, keine der Maschinen ist eingehaust oder steht in einem separaten Raum, es gab bisher von Seiten der BG keine beanstandungen wegen den Pressen.
Hermetisch abgeschirmte und durch Lichtschranken gesicherte Pressen kenne ich z.B. vom Dachziegelwerk zum Pressen der Ziegel oder in der Pumpenfabrik zur Hochdruckprüfung von Pumpen, da gibt es sogar Prüfstände die Schusssicher sind...
Aber in der handwerklichen Metallverarbeitung an Maschinen bei denen das Werkstück von Hand zugeführt wird?
Das kann ich mir nicht vorstellen, oder hab ich was falsch verstanden?
Re: Berufgenossenschaft
von Adriaan am 15.02.2017 15:16Vorab: m.e. ist die Unfallversicherung über der BG mit das beste was du bekommen kannst. Auch als kleiner Selbstständiger sollte mann den Beitrag dafür zahlen, es lohnt sich wenn mal wirklich was passiert.
Zu den Sicherungen an Maschinen wie Pressen, scheren, stanzen usw: mein Arbeitssicherheitsbauftragter sagt: normalerweise gelten die Vorschriften sowie diese bei der Zulassung der Maschine in kraft waren. Konkret: bei unsere Trumpf Stanzmaschine ist rundumschutz durch eine Lichtschranke, die dann aber auch nicht abgebaut werden darf.
Die amada 4meter Abkantpresse verfügt "nur" über zwei Bedienpulte, pflicht ist diese auch beide zu benutzen wenn mit zwei Personen gearbeitet wird. Der Presse geht dann nur runter wenn beide den Fußschalter drucken.
Eine Lichtschranke oder Laservorhang wie bei neue Maschinen ist nicht vorhanden, kann mich auch keiner zwingen diese nach zu rüsten(mit ein grosser aber, dazu später).
M.e. brauchst du also alte Maschinen nicht unbedingt auf die neueste Sicherheitsstandards zu bringen. Wenn es aber mit relativ geringen Aufwand möglich ist, ist es eine Überlegung wert.
Weil hier kommt das obengenannter "ABER": wenn was passiert, und du bist als Unternehmer vorher von der BG auf die Gefahrenquelle hingewiesen und hast nichts gemacht, kannst du dich warm anziehen.....
Hatten wir hier in der nähe vor einige Jahre: eine Firma mit 8 Abkantpressen war bei BG Kontrollen mehrmals darauf hingewiesen bei zweimann Betrieb auch beide Bedienpulten zu nutzen. War den zu lästig. Bis dann der zweite Mann beim Blech anhalten abgerutscht ist, mit den Arm unter die Werkzeuge kam und der andere Bediener fröhlich im Takt weiter die Presse aktivierte......das kostete dann ein Arm....
Resultat; alle Presse wurden sofort stillgelegt und versiegelt, dürften erst wieder nach Einbau einer Laserschranke weiter betrieben worden. Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer hatten nichts mehr zu lachen.
Der Mitarbeiter ist jetzt schwerstbehindert, die Firma zahlt und zahlt und zahlt, wohl bis sein Lebensende.
Also: wenn du auf Probleme schriftlich hingewiesen wurde, solltest du dich wirklich darum kümmern. Wenn jetzt was passiert an diese Maschinen, bist du reif...
Ich wurde: mein Sicherheitsbeauftragter(wenn Ihr noch keiner habt, besorgt euch einer vom TÜV, Dekra usw) herbei pfeifen, der BG anrufen und gemeinsam in der Firma eine ausreichende, so günstig mögliche Lösung erarbeiten. Das schön schriftlich festhalten und Ihr seit abgesichert.
Alleine ohne Hilfe mit der BG wurde ich das nicht machen, nicht alle BG Mitarbeiter sind praktiker. Ausserdem muss mann sich schon gut mit den Vorschriften auskennen, sonst wird's schnell übertrieben.
Dann das Wort Zum Sonntag von unser Sicherheitsmensch:
"auch Mitarbeiter empfinden Schmerzen!!!"
viel Erfolg,
Adriaan
Gravedigger
Gelöschter Benutzer
Re: Berufgenossenschaft
von Gravedigger am 15.02.2017 16:29Eine Hydraulik abschirmen iss doch Blödsinn, wie soll das bei Kränen funktionieren ? Ich fahre berufmäßig einen LKW mit Arbeitskran und als Nebenjob fahre ich Langholz ebenfalls LKW mit Ladekran wie soll man den da irgend etwas abschirmen die Hydraulik läuft mit etwa 300 bar und das sich ab und an mal ein Schlauch verbaschiedet ist auch normal. Nun mag das in Betrieben an stehenden Maschinen etwas anders laufen aber das Grundprinzip denke ich ist das Gleiche. Ich kenne aus meinem Berufsleben einige tragische Unfälle aber solange es die Komponente Mensch an der Maschine gibt werden auch immer wieder Unfälle passieren..........leider.
Gruß aus Nodhessen
Manfred
Worschdsub
Gelöschter Benutzer
Re: Berufgenossenschaft
von Worschdsub am 15.02.2017 18:13Moin!
Hydraulikleitungen lassen sich sehr wohl abschirmen. Alle Hydraulikleitungen die mit Betriebsdruck laufen und in der Nähe des Bedieners sind müssen zumindest mit einem speziellen Abschirmmantel umhüllt sein. Oder es werden Hydraulikleitungen Typ 2SN verbaut die haben einen verstärkten Mantel. Viele Kranhersteller verlegen deshalb auch die Leitungen in den Ausleger.
Und wenn sich ab und an Hydraulikschläuche "verabschieden": Das passiert selten ohne Vorzeichen! Nur das halt auch selten die Sichtprüfung des Arbeitsgerätes vor der Benutzung durchgeführt wird.
Und gerade bei Hydraulik wäre ich sehr vorsichtig! Die 250 bar gehen vorne rein und hinten raus. Ohne Probleme.
Und zum Thema Sicherheit: Hydraulikschläuche aus Gummi dürfen nicht älter sein als 8 (10) Jahre.
Aber wie Adriaan schon sagte: wenns einen schriftlichen Mängelbericht gibt wirds im Schadensfall spannend!
"Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht."
Gravedigger
Gelöschter Benutzer
Re: Berufgenossenschaft
von Gravedigger am 15.02.2017 18:29Hallo Oli, es geht nicht darum ob man die Leitungen abschirmen kann, machbar ist so ziemlich Alles. Natürlich haben die Leitungen 2SN Standart und werden, turnusmäßig erneuert aber ich glaube ich muß Dir nicht erzählen wie schnell so eine Leitung platzen oder abreißen kann, Schwachpunkte sind vor allen Dingen Werkzeuge wie Greifer oder Holzzangen, die unmittelbar am Material sind und es passiert schnell wenn man nicht aufpasst grad beim Holz verladen, das ein Stamm ne Leitung abreißt und sowas passiert dem dicksten Profi. Natürlich wird so etwas durch den Bediener verursacht aber gänzlich vermeiden kann es niemand.
Gruß
Manni
Re: Berufgenossenschaft
von Beckenbou am 17.02.2017 00:49Servus, also ich muss keine Leitungen sicher machen sondern die Hydraulikpresse im gesamten.
@ Volker: Sarkasmus gehört eigentlich zu jeden Schmied, die Pressen sollten im übertragenden Sinne aus einen anderen Raumgesteuert werden, sprich die Sicherheitseinrichtung muss so sicher sein wie Fort Knox!
In meinen Falle bin ich Selbständiger Schmied ohne Mitarbeiter, soll aber die Maschinen so sicher machen wie wenn ich Angestellte hätte!
Ich soll für jede Maschine eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die Sicherheitseinrichtungen auf den Stand der Technik bringen, seit 2015 gibt es keinen Bestandsschutz für "alt Maschinen" mehr. Das heisst jede Drehbank muss mindestens über einen Futterschutz, Leit und Zugspindelabdeckung und Notaus in erreichbarer nähe verfügen. Der Benutzer muss gut geschult und über die Risiken der alten Maschine aufgeklärt sein, ebenso muss er eine Schutzbrille tragen. Bei bestimmter Lärmbelastung durch die Maschine auch Gehörschutz!
Wer den Link von Wicon liest wird merken wie absurd das Thema sichere Presse in unseren Schmiedewerkstätten ist!
Danke Worschdsub für den Hinweis der Warmformgebung. Weisst Du zufällig wie das am Krenzerhammer gehandhabt wird?
Grenzlandschmiede, meine Arbeit