Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
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Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
von Clemens am 02.04.2017 23:22Hallo,
ich bin hier begeisteter Mitleser, nun schlage ich mit einer Frage auf: ich habe in den letzten Jahren eine Schmiede hinter dem Haus aufgebaut und nun in ein paar Wochen eine Feuerbeschau. Nein, ich habe nie Behörden lange gefragt. Esse, Haube, Rauchrohr ...
Letztendlich weiß ich nicht was mich erwartet, kann mir Bitte jemand mit Rat zur Seite stehen?
SEHR herzlichen Dank im Voraus,
Clemens
Hacheschmied
Gelöschter Benutzer
Re: Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
von Hacheschmied am 03.04.2017 06:27Hallo,
ich habe zwar keine Ahnung was dich bei einer Feuerstättenbeschau in Österreich erwartet doch...
findest Du nicht auch das Du hier das Pferd von hinten aufgezäumt hast? Erst bauen und dann fragen was man beachten muß etc. kann teuer & ärgerlich werden.
Beste Grüße und viel Glück nach Österreich.
Re: Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
von Beckenbou am 05.04.2017 13:45Servus Clemens,
Wenn keine Deppen kommen, passiert meist nichts! In Deutschland ist eine Esse eine Sonderfeuerstätte die immer im Ermessen des Schornsteinfeger liegt und nicht genormt ist! Das nächste wenn es eine " Feldesse" ist, ist diese mobil und unterliegt keiner Regelung. Die Abluft der Esse ist nur "Abluft" und kein Abgas, das sind auch zwei grundlegende Unterschiede! Wichtig ist das an den Abluftrohr der Esse kein zweiter Ofen angeschlossen ist, zwecks Rauchgas Austritt über die Rauchhaube in den geschlossenen Raum.
@Hachenschmied, Du gibt's doch auch Kurse in Deiner nicht Berufgenossenschaftlich Sicheren Werkstatt!
Grenzlandschmiede, meine Arbeit
Re: Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
von Clemens am 05.04.2017 14:36Servus Beckenbou,
SEHR herzlichen Dank! - das läuft in die gleiche Richtung wie ich es mir zu fester/nicht fester Feuerstelle gedacht habe. Und das erfülle ich jedenfalls bei der Überprüfung.
Zum Pferd aufzäumen - nehme ich gerne an, allerdings wuchs das Projekt mit den Jahren und wir haben in Ostösterreich eine ewig lange Tradition von Beamtentum und Vorschrifterei, wer zu lange fragt bleibt oft eher über.
Ich werde jedenfalls berichten, nochmals vielen Dank einmal!
Re: Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
von Clemens am 12.04.2017 07:53Hallo,
um das hier dann auch noch abzuschließen - Da keine Esse unter der Haube stand stellte der Rauchfangkehrer fest dass "das mich hier nichts angeht. Aber wissen´s eh, wenn das mal abbrennt dann steigt Ihnen die Versicherung wahrscheinlich aus." Nicken, weitergehen.
Beim Kaffee danach war das Schmieden und Wärmebehandlung dann Hauptthema.
Herzlichen Dank jedenfalls für die Antworten, ich weiss ich bin hier kein Vielposter aber Vielleser und vorallem -lerner.
Beste Grüße!
Re: Österreich/NÖ: Feuerbeschau, Schmiede, nagende Zweifel
von Joemann am 05.05.2017 00:37Hallo!
Ich möchte zum Thema Feuerbeschau noch eine wichtige Info in den Raum werfen.
Ich hatte das vor kurzem auch (oder eben auch nicht), da wurde bereits einmal geklagt und lange Rede kurz.
Ihr könnt die Feuerbeschau, sofern grundlos ein Termin angesetzt wurde, zB. wegen einem Intervall der alle paar Jahre fällig wird, einfach mit Verweis auf das Urteil ablehnen. Ich habe das selbst auch gemacht per eingeschriebenem Brief an meinen Rauchfangkehrer und habe seitdem nichts mehr von denen gehört.
Hier der Entscheid:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_NI_20160704_LVwG_AV_612_001_2016_00
Darauf gekommen bin ich damals weil ich mich schlau gemacht habe, was bei dieser Beschau alles passiert. Anscheinend reicht das tlw. soweit dass der Rauchfangkehrer dir in jeden Raum schaut und sogar deinen Stromkasten inspiziert (mit welcher Fachkenntnis?). Die daraufhin festgestellten Mängel (bishin zu der korrekten Beschilderung deiner Garage "Motor abstellen" etc.) musst du dann beheben und dich bei ihm melden wenn es fertig ist. Da entstehen dann leicht 3-4 stellige Kosten für allen möglichen Unsinn.
Kann also nur jedem empfehlen sich das nicht an zu tun!
Sollte in dem Becheid auf einen Mangel hingewiesen werden, zB. etwas das man auf dem Grundstück offensichtlich sehen kann, ist das wieder was anderes, dann könnt ihr da denke ich nicht drum rum.
Grüße Joemann