Baurechtliche Prüfung

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effzwo

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Baurechtliche Prüfung

von effzwo am 25.04.2013 17:06

Hallo,

ich habe meine Schmiede in der Garage eingerichtet und habe nun eine baurechtliche Überprüfung und Begehung durch die Stadt angeordnet bekommen. Dies wohl auf Grund einer Beschwerde. Gibt es irgendwelche Sachen die ich bedenken muss oder die Schwierigkeiten machen könnten? 

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effzwo

52, Männlich

Beiträge: 95

Re: Baurechtliche Prüfung

von effzwo am 25.04.2013 17:25

Ach ja,

ich habe einen Edelstahlschornstein aussen hochgezogen und eine Abzugshaube innen. Die Esse kann man wegschieben. Ansonsten ist natürlich ein Amboss da, eine Lochplatte usw.
Sonst habe ich noch einen Federhammer da stehen aber der ist nicht in Betrieb.

Gruß

Frank 

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DerBachleit...
Gelöschter Benutzer

Re: Baurechtliche Prüfung

von DerBachleitnschmied am 25.04.2013 18:51

Hast du beim Federhammer ein Fundament drunter? das Denk ich könnte noch zu nem Problem werden, sonst seh ich (jedenfalls von hier) keine Probleme auf dich zukommen. Du kannst ja noch schaun ob du deinen Amboss (falls nicht schon bereits getan) noch etwas leiser machen kannst (magnete, gummiplatte drunter, leder drunter, kette rundrum usw), doch denke ich gibts da keine probleme... auch mit dem Rauchabzug denke sollte alles passen, ausser es giebt wieder irgendwelche besonderen Gesetze wie hoch der sein sollte, da kennst du dich wahrscheinlich eh besser aus als ich, ich hab schon nen kamin drin...
Das wär jetzt mal alles was mir so einfallen würde...
Viele Grüße,
Alex

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DerSchlosser

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Moderator

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Re: Baurechtliche Prüfung

von DerSchlosser am 25.04.2013 19:19

Hm, ich kenn mich da nicht so genau aus, aber eine Garage ist eine Garage und darf nur zum Zwecke des Abstellens von Fahrzeugen genutzt werden
Daraus eine Schmiede zu machen könnte eine Nutzungsänderung (=Werkstatt) bedeuten.
Bin gespannt, was die Begehung mit sich bringt.
Wurde der Schornstein vom "schwarzen Mann" abgenommen?
Und wer hat Dich denn angezeigt?

Gruß,

DerSchlosser

Ein Hoch dem ehrbaren Schmiedehandwerk!

Antworten Zuletzt bearbeitet am 25.04.2013 19:21.

Hobbyschmiede

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Re: Baurechtliche Prüfung

von Hobbyschmiede am 25.04.2013 19:22

Moin effzwo,
vieleicht solltest Du dir dahin gehend gedanken machen das es eine GARAGE ist und Keine "werkstatt",wenn Du jetzt natürlich an einen  , ich sags mal deutlich, Korinthenkacker, gerätst hast DU wahrscheinlich schlechte Karten weil es eine Zweckentfremdung ist .natürlich kannst du deine Garage heizen (aber mit offenem Feuer?) .Wenn du in einer Wohnung einen Laden eirichtest kann es Dir auch passieren das Du Ärger mit dem Bauamt bekommst . Ich würd die Esse auf jaden fall nach draußen stellen und den Abzug demontieren. Höchstwarscheinlich ist denen eine Beschwerde über die Lautstärke zugetragen worden .Da kannst Du ja noch dran Arbeiten ,und wenn Du kannst versteck den Lufthammer  ich vermute da hast Du sonst dauer Besuch vom Bauamt.Oder sag der ist von jamand anders und nur untergestellt oder so . Drück Dir auf jedenfall die Daumen das alles glatt geht.

Gruß von der Grenze



Jörg



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Hobbyschmiede

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Re: Baurechtliche Prüfung

von Hobbyschmiede am 25.04.2013 19:25

Hab das gerade noch gefunden

Eine Nutzungsänderung ist ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Diese ist gegeben, wenn sich die Nutzung eines Gebäudes in der Gestalt ändern, dass neue Genehmigungsvorrausetzungen entstanden sind. Es bedarf also einer „wesentlichen" Nutzungsänderung


Die Nutzungsänderung wird als baurechtliches Vorhaben eingestuft. Dementsprechend ist erforderlich, dass das Vorhaben zulässig ist und eine Baugenehmigung vorliegt. Damit lässt sich festhalten, dass eine Nutzungsänderung grundsätzlich einer neuen Baugenehmigung bedarf. Ausnahmen zur Genehmigungspflicht regeln die einzelnen Landesgesetze.

Gruß von der Grenze



Jörg



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effzwo

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Re: Baurechtliche Prüfung

von effzwo am 26.04.2013 09:34

Hallo,

vielen Dank für die vielen Tips. Die Esse werde ich auf jeden Fall herausbringen. Den Abzug bzw. Schornstein hat keiner abgenommen. Ich hatte meinen Schornsteinfeger mal gefragt und der sagte nur: " Wissen Sie was, den hab ich gar nicht gesehen". Damit war die Sache dann erledigt. Wer sich beschwert hat weiss ich nicht aber es wundert mich weil ich schon seit ein paar Jahren schmiede, leider nur 1-2 mal im Monat aus Zeitgründen. Bisher hat es niemand gestört. Aus Rücksicht auf die Nachbarn benutze ich schon seit 2 Jahren Koks und der macht fast keinen Rauch.

Ich hoffe mal es geht gut. Ich melde mich auf jeden Fall wie es ausgegangen ist.

Gruß

Frank 

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Hobbyschmiede

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Re: Baurechtliche Prüfung

von Hobbyschmiede am 16.05.2013 20:45

Moin Frank war das BAuamt schon da würd mich mal intresieren



Gruß jörg 

Gruß von der Grenze



Jörg



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effzwo

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Re: Baurechtliche Prüfung

von effzwo am 17.05.2013 09:29

Hallo,

gestern war das Bauamt da. Der Typ war eigentlich ganz nett und hat sich überhaupt nicht für die Sachen die ich in der Garage mache interessiert. Das einzige was ihn interessiert hat war ob ich eine Heizung in der Garage habe. Ich hatte ja die Kohleesse rausgeschafft und einen kleinen Gasofen unter den Abzug gestellt. Das war für ihn überhaupt kein Problem. Würde ich einen Ofen in der Garage betreiben müsste ich ihn vom Schornsteinfeger abnehmen lassen hat er gesagt. Was nun für eine Esse gilt weiss ich nicht aber ich wollte auch nicht schlafende Hunde wecken. War also alles halb so wild. Ich benutze ja sowiso Koks um die Nachbarschaft nicht zu vergrellen aber irgendjemand scheint wohl gemeint zu haben dass ich einen Ofen in der Garage habe, wenn ich schon einen Schornstein dran habe. Was mich extrem stört ist dass man in Deutschland jederzeit jemanden anzeigen kann und das Bauamt dann kommen muss und derjenige nichtmal genannt werden darf. Ich weiss also nicht von wem die Beschwerde kam. Normalerweise sollte man doch den Mut aufbringen können und sich persönlich mit dem Nachbarn unterhalten, wenn einen etwas stört. Die Aufregung war also völlig übertrieben.

Herzliche Grüße

Frank 

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Damastschmied

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Re: Baurechtliche Prüfung

von Damastschmied am 17.05.2013 14:29

Ich denke mal schon das sich auch jemand an dem Koksanheizqualm und oder Geruch gestört gefühlt hat,alternative wäre eine Gasesse und den Abzug als Be.-Entlüftung,glaube nicht das da jetzt ruhe herrschen wird.

Gruß Maik

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