Änderung Waffengesetz ?
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Änderung Waffengesetz ?
von Damastschmied am 12.04.2012 19:36Meine Stimme haben sie.
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=17070
Gruß Maik
Re: Änderung Waffengesetz ?
von Kauz am 12.04.2012 23:23Ha...... Mein Großvater hat bei seinem Rußland Ausflug, damals, seinen Arm da vergessen und später von der Krankenkasse Sprung- und Einhandmesser bekommen, denn ein normales Taschenmesser ist halt einhändig schon blöde zu benutzen. Als das Gesetz vor 1-2 Jahren geändert wurde sollte er die Dinger nach ca. 40-50 Jahren wieder zurückgeben... hm ... ich glaube er schrieb zurück das er alle inzwischen verloren hat...
Ich weis nicht was eigenartiger ist, das man Angst hat, das ein 88 Jähriger, einarmiger mit einem mickrigen Sprungmesser ein Verbrechen begeht, oder die Tatsache das die Krankenkasse sich nach zig Jahren noch daran erinnert wer welche Hilfsleistungen bekommen hat....
"Hammer und Schw*** benutzt man ganz"... sagte ein alter Schmied der mich damit darauf hinwies, das ich den Hammer anders halten soll.
Re: Änderung Waffengesetz ?
von naabthalschmied am 13.04.2012 05:59Ich bin da ganz Eurer Meinung!
Wenn die falschen Dinge, in die Hände der Falschen leute geraten, kommt schnell alles ausser Kontrolle! Nicht die Messer sind gefährlich, jene die sie mißbrauchen, scheinen da viel gefährlicher. Das beste Beispiel sind unsere Politiker! Sie haben etwas gefährliches in der Hand, nämlich "Macht"! Und was kommt dabei raus? Lauter gefährliches! Ein Verbrechen folgt einem Verbrechen! Solche Gesetze sind das Zeichen einer hilflosen Gesellschaft, die höchstwarscheinlich andere Ziele damit verfolgt, als "die braven Bürger auf der Straße zu beschützen!" Um ein Volk zu entmündigen, muss man jede Gelegenheit am Schopfe packen. Siehe Waffengesetz!
Ich hab den Link weiter verteilt, damit da ordentlich stimmen dazu kommen!
Ingo
http://naabtal-klinge.de/
........ Eins bist du dem Leben schuldig, kämpfe! oder trags mit Ruh - Bist du Amboss, sei geduldig. Bist du Hammer schlage zu!..........
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Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten und nicht die Erbsenzähler!
Re: Änderung Waffengesetz ?
von Kupferschmied am 13.04.2012 07:41ja, demnächst wird sich wahrscheinlich auch einer über Pfeilspitzen und den Bau von Bögnen und Armbrüsten seine Gedanken machen. Diese altertümlichen und weit tragenden Waffen sind bis jetzt noch nirgens erwähnt - bisjetzt!
Re: Änderung Waffengesetz ?
von Damastschmied am 13.04.2012 08:30@ Kauz
Einhandmesser hatten die wohl nicht gemeint oder ?,Springmesser bestimmter Art,Fall und Faust sind ja auf der Verbotsliste.
Einhandmesser sind mir "fast" auch egal,nur wenn sie in dieser Hinsicht sich belehren lassen,geht es vielleicht auch noch weiter und ich kann anfangen schöne Stockdegen zu machen,den ich habe hier eine schöne Zwiebelhaselnussstange (Jahrzehne auf dem Dachboden beim Backholz) die Förmlich danach schreit eine Klinge zu bekommen auch wenn es mehr ein Stockdolch werden würde.
Gruß Maik
PS.in 3 Mittelalterforen ist es jetzt auch bekannt
Re: Änderung Waffengesetz ?
von paulooo am 15.04.2012 18:52Moin
ich war an diesem wochenende auf einem schmiedekurs und der schmiedemeister meinte zu mir das messer nicht länger als 9 cm sein dürfen ich bin im moment etwas irritiert....
gruss paulooo
Re: Änderung Waffengesetz ?
von Damastschmied am 15.04.2012 19:19Dieses Maß gibt es nirgends,8,5 sind es bei "Automatik" und es darf nicht schlanker als 20 % der Klingenlänge sein,aber für diese gildet das gleiche eingeschränkte Führen wie bei Einhandmesser.
Genauso hört man mal was von Handbreite,dann frage ich immer von welcher/wenn seiner Hand
Bei Einhandmesser gibt es komischer weise kein Maß,für Feststehend 12 cm bis Griff.
Gruß Maik
Re: Änderung Waffengesetz ?
von paulooo am 15.04.2012 19:49also so wie ich das verstanden habe meinst du das klappmesser oder springmesser 9cm haben dürfen und jagtklingen o.a nur 12 cm ?
Re: Änderung Waffengesetz ?
von Damastschmied am 16.04.2012 08:34Klappmesser die nicht mit einer Hand geöffnet werden können,also keine Hilfe dafür vorgesehen ist,haben keine Längenbeschränkung.
Klappmesser die Einhändig zu öffnen sind und Arretieren auch nicht,nur unterliegen sie dem eingeschränkten führen.
"Automatik"-Messer(seitliches ausklappen,nach vorn sind Verboten) dürfen keine schlanke Klinge haben und nicht unter 20% der Klingenlänge Breit sein,ist aber auch auf 8,5 cm Länge beschrängt.
Feststehende Messer dürfen eine Klingenlänge bis 12 cm haben,darüber hinaus mußt du einen plausiblen Grund haben und mußt es wehrend des transportieren weggeschlossen haben.Das mit Veranstaltungen/Hausrecht sollte aber auch beachtet werden,da sind aber nicht nur Messer von betroffen.
Gruß Maik