Ausbildung Selbständigkeit Prüfung ect

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TomTom91

33, Männlich

Beiträge: 2

Ausbildung Selbständigkeit Prüfung ect

von TomTom91 am 03.11.2014 22:17

Moin, habe ein paar Fragen es dreht sich eher um den weg zur selbständigkeit (erstmal im Nebenerwerb). Ich absolviere gerade eine Ausbildung zum Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik, diese absolviere ich in einer Schlosserrei- Kunstschmiede bei uns im Celler Land. Habe in letzter Zeit gemerk da wir auch öfter einmal die Esse anwerfen das mir das Schmieden liegt und Spaß macht und würde dieses auch gerne noch vertiefen und Später evtl auch Geld damit verdienen. Ich finde es einfach schön dem Stahl die Form zu geben die ich möchte ihn so zu bearbeiten das er mir gefällt und einzelstücke zu schaffen aber wieder zum Thema. kannn mir jemand sagen ob ich meine Gesellenprüfung auch als Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung machen kann ?? oder muss ich sie in Fachrichtung Konstruktionstechnik machen ??. Wie ist das denn Später sicher einen Meister möchte ich Später mal machen !! doch kann ich mich auch ohne Meister als Kunstschmied slebständig machen ?? wie gesagt erst einmal im Nebenerwerb um es auszuprobieren.
danke schonmal für eure Antworten
mfg Thomas

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pit03

66, Männlich

Beiträge: 849

Re: Ausbildung Selbständigkeit Prüfung ect

von pit03 am 03.11.2014 22:50

Hi Thomas,

Das was im Ausbildungsvertrag steht ist bindend! Sorry.

Wenn dein Meister jedoch auch Metallgestalter ausbilden darf, ist es eine Frage dem Vertrag zu ändern.

Das machen die Innguen und Kammern schon mal, aber dann kommen ganz andere Prüfungen auf Dich zu!

Einfach fragen! Meister Innung und Kammer.

Der pit03.

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c.baum

39, Männlich

Beiträge: 331

Re: Ausbildung Selbständigkeit Prüfung ect

von c.baum am 04.11.2014 08:14

Wie ist das denn Später sicher einen Meister möchte ich Später mal machen !! doch kann ich mich auch ohne Meister als Kunstschmied slebständig machen ??

Alles was mit Schmieden zu tun hat ist ein Gewerbe nach Gewerbeordnung. Hier besteht zusätzlich auch noch Meisterpflicht. Ob Deine Ausbildung dafür reicht, entscheidet die Handwerkskammer. Mal abgesehen davon, dass nur mal so nebenbei sehr teuer wird, da du dich dafür in die Handwerksrolle eintragen lassen musst. Dazu muss aber deine Werstatt abgenommen werden, auch durch die BG, die dann wiederum auch evtl. Geld von Dir möchte. Das Thema hatten wir aber schonmal > klick <

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Worschdsub
Gelöschter Benutzer

Re: Ausbildung Selbständigkeit Prüfung ect

von Worschdsub am 04.11.2014 13:25

Also!

Als Lehrling/Ausbilder solltet ihr euch SEHR GENAU überlegen was ihr macht. Die Sache ist nämlich die:

1. In den "normalen" Berufsschulen sind 95% der Lehrlinge Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik. Das heißt für die Metallgestalter: Der wichtige Unterricht in Stilkunde, Gestaltungslehre, Freihandzeichnen etc. fällt aus weil es nur für die Minderheit ist die keinen Lehrer wirklich interessiert. Oft kanns auch keiner der Lehrer! Für die Prüfung und auch später in der Werkstatt brauchst Du das aber tagtäglich.

daraus folgt:

2. Mit dem Wechsel der Fachrichtung wird für Dich mit dem Wechsel in die Fachstufe auch der Wechsel der Schule sinnvoll! Von RLP und BaWü weiß ich das es "Landesfachklassen Metallgestaltung" gibt. Dort wird eben gerade das behandelt was die anderen Schulen nicht anbieten wollen und können.

Hier aber noch ein anderer Knackpunkt: Niedersachsen ist groß! Der Anreiseweg für die Landesfachklasse dementsprechend weit wenn Du Pech hast! Dann steht Blockunterricht auf dem Plan. Du brauchst vor Ort ne Wohnung... Was sagt Dein Ausbilder dazu??? Trägt der die Idee mit oder wird dem das zuviel? Und: Hast Du unter Umständen soviel Kohle alee 8 Wochen irgendwo ein Zimmer etc. mieten und Dich selbst versorgen zu können? Wie kommst zum Unterricht???i

3. Dein Ausbildungsbetrieb: Wird da viel gestalterisch und schmiedetechnisch gearbeitet oder seid ihr ne Schlosserei wie viele??? Weil von drei Schmiedeprojekten in 5 Jahren und Samstags etwas das Schmieden üben kannst noch lange nicht wirklich schmieden. Aber: Die Gesellenprüfung wird gnadenlos das Schmieden verlangen entweder in Deinem Gesellenstück oder der Situationsaufgabe.

4. Werd erst mal Geselle! Danach kannst dann weiterträumen von Meister und Selbstständigkeit und und und...

Gruß

Oli

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Aisperg

77, Männlich

Beiträge: 82

Re: Ausbildung Selbständigkeit Prüfung ect

von Aisperg am 04.11.2014 21:07

Hallo TomTom91,

Zuerst mal, wie weit ist Deine Ausbildung schon gelaufen? Probezeit, erses LJ, zweites oder schon drittes LJ.

Ganz schlecht ist ein Abbruch vor der Prüfung, etwas angefangenes soll man auch mit dem entsprechenden Abschluß beenden. Ein Abbruch der Ausbildung (nach Ablauf der Probezeit) wird Dich das ganze Leben begleiten. Da kommst Du ganz schnell in die Schublade, der macht nichts fertig, das kann man im Handwerk nicht brauchen.

Meine Empfehlung: Fertig machen, Prüfung bestehen. Nebenher kannst Du ja schmieden, eigene Werkstatt, bei einem Bekannten oder sogar in der Schmiede bei Deinem Chef. Wenn Du nur Samstags schmiedest dann kannst Du ja mal bei einem Schmiedetreffen Deine Kenntnisse mit Profischmieden vergleichen und unter staunen den Unterschied feststellen.

Nun kannst Du als Metallbauer arbeiten und weiter Hobbymäßig schmieden.

Bei einem Schmied in einer Schmiede arbeiten und nach 5 Jahren die Meisteprüfung ablegen, Du mußt in dieser Zeit halt die schulischen Kenntnisse selbst erarbeirten. Da gibt Dir das Berufbild genaue Auskunft.

Du kannst aber auch nach der Prüfung eine Umschulung machen, die dauert manchmal nur zwei Jahre.

Wenn Du jetzt immer noch nicht weißt was du tun willst, so wende Dich mal an die "Vera" da gibt es Spezialisten die mit Dir Dein Problem in persönlichen Gesprächen klären und nach einer für Dich am besten geeigneten Lösung suchen.

Die E-Mali Adresse ist [email protected] .

Wenn Du dich da meldest wird Dir von dort ein Mitarbeiten (Senjor Experte) empfohlen der in Deiner Gegend wohnt. Das beste an der Sache ist es kostet für Dich nichts.

Nun liegt es an Dir die richtige Entscheidung zu treffen.

Freundliche Grüße

Gerhard

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