Änderung Waffengesetz ?

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Martell

61, Männlich

Beiträge: 9

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Martell am 21.08.2012 13:08

Sorry, dass ich mich einmische, aber ich habe das Gefühl, dass diese Diskussion teilweise von Fehlinformationen, Halbwissen und Hörensagen geprägt wird.


Vielleicht ist es nützlich sich mal §42a Waffengesetz anzusehen:
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/42a-verbot-des-fuehrens-von-anscheinswaffen-und-bestimmten-tragbaren-gegenstaenden

und hier ist, so finde ich, eine ganz gelungene Erklärung dazu: 
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php


Ich selbst bin gegen diese Art von Bevormundung und Gängelung.

Einige mit mir privat bereundete Polizisten sind durchaus differenzierter Meinung bzgl. dieser Ragelung. Einerseits finden sie das gut, weil tatsächlich weniger diese Messer auf der Straße sind und es für die Beamten im Zweifel hilfreich ist Personen zu überprüfen, andererseits ist ihnen klar, dass echte KRiminelle sich von keinem Gesetz abschrecken lassen, zumal es sich "Nur" um eine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat handelt. Außerdem ist die Interpretation der Ausnahmen "... allgemein anerkannten Zweck ..." sehr schwierig und wir je nach Diensstelle unterschiedlich restriktiv gehandhabt.

Außerdem werden die meisten Straftaten in die Messer verwickelt sind mit normalen Küchenmessern begangen.


Wie dem auch sei, es wird der Tag kommen, da ist es verboten ein leicht herausnehmbares Gebiss zu tragen.....
§1Abs. II, Nr 2b könnte das Gebiss  durchaus mit einbeziehen ....   

Gruß,
M.

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Armadillo

59, Männlich

Beiträge: 109

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Armadillo am 23.08.2012 20:55

Seltsame Regelungen haben wir hier in Deutschland. Was die Amis mit ihrem "Second Amendment" ins eine Extrem übertreiben, übertreiben die Deutschen ins andere Extrem. Besonders schön finde ich den gezielt sehr weit gehaltenen Ermessensspielraum beim anerkannten Verwendungszweck. Wenn dem Dorfsheriff die Nase nicht paßt, ist ein ordentliches 12,3cm-Messer mit Parierstange, das man beim Grillen einsetzt, um zu testen, ob das Steak schon gar ist, eine Ordnungswidrigkeit. Bei Sympathie kann ich auch auf dem Bürgersteig stehen und mit einem riesigen Bowie die Vorgartenhecke schneiden, ohne daß es Konsequenzen hat.
Ich führe regelmäßig ein Mammut-Feuerwehrmesser, ein Einhandmesser mit Arretierung, und hoffe darauf, daß die Staatsmacht in Gestalt von Wachtmeister Dimpflmoser ein Einsehen damit hat, daß der Fenster-Dorn und der Gurtschneider daraus ein Notfall-Werkzeug machen, das zu tragen für mich als Arzt und ehemaligem Rettungssanitäter ein anerkannter Verwendungszweck ist.

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Aeskulap

48, Männlich

Beiträge: 17

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Aeskulap am 24.08.2012 10:25

Hallo zusammen,
als langjähriger Sportschütze, ja genau die die laut unseren Eliten mit dem Tarnanzug schlafen und in jeder Tasche mindestens eine tödliche Waffe haben, bin ich ja mit den Tiefen und Abgründen der deutschen Gesetzgebung bestens vertraut.
Ob du ein Einhandmesser führen darfst hängt in erster Linie vom Bundesland ab in dem du lebst. Das ist zwar an sich lustig da das WaffG ja ein Bundesgesetz ist, die Ausführungsverordnungen sind aber von den Ländern dehn und auslegbar. Wenn du wie ich in Bayern wohnst hast du gute Karten. Der berühmte "sozialadequate Grund" ist hier schon Brotzeitmachen. Und die Berufsangabe Arzt und dem Rettungsmesser wird auch ausreichen. Es gibt sogar ein Rundschreiben vom IM in dem eine sanfte Anwendung des Gesetztes vorgegebn wird. Da steht zB. auch das mit der Brotzeit drin. Aber erstens wird dies nie einer zugeben :) und zweitens hat das nicht jeder Dorfsheriff gelesen. Und es gibt eben leider auch Berichte in denen unbescholtene Bürger RAF Mitgliedern gleich behandelt wurden nur weil sie ein Messerchen dabei hatten. Wenn man dann noch einen karrieregeilen Staatsanwalt hat und einen passenden Richter ist man blitzschnell ein böser Verbrecher. In meinem Fall wäre meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit beim Teufel und ich würde schnell mal meinen Tresor von meinen Sportwaffen räumen müssen. Hach ich liebe dieses Land das Angst vor seinen Bürgern hat ...

Grüsse aus Niederbayern

Chris

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Armadillo

59, Männlich

Beiträge: 109

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Armadillo am 24.08.2012 20:39

Wie schön, dann profitiere ich also von der Kleinstaaterei! Zum Kiffen zum Beispiel sollte man dann lieber in Berlin leben, da genießt man zum Beispiel als Rastafari Religionsfreiheit, wie Hans Söllner getestet hat. Das nennt sich dann Rechtssicherheit... Immerhin erhält es den Juristen ihren Broterwerb.

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Klaeus
Gelöschter Benutzer

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Klaeus am 24.08.2012 21:22

Naja, ich muss ehrlich sagen dass mir das Ganze Thema wurscht ist. Meine Messer sind Werkzeuge und werden auch so behandelt. Wenn ich ein Taschenmesser brauche, hab ich das einstecken. Und an ein Taschenmesser stelle ich andere Ansprüche als - ob ich es mit einer Hand öffnen kann. Wenn ich ein stehendes Messer brauche benutze ich ein solches und auch da reichen mir 12 cm meist aus. Das muss ich aber dann aber nicht mit auf Arbeit oder in die Stadt mitnehmen, ich geh ja auch nicht mit nem Akkuschrauber ins Kino. Wenn ich fürs Picknik im Park zum Kuchenaufschneiden ein Küchenmesser brauche nehme ich auch das mit, weil ich es eben brauche - oder ich schneide den Kuchen zuhause auf. Nach dem Benutzen wandert das Messer dann aber auch wieder in Geschirrtuch oder Küchentuch eingewickelt in den Korb und steckt nicht im Brotzeitbrett. Wenn ich dann von der Polizei kontrolliert werde (und das bin ich im Park noch nie) zahl ich eben im Zweifelsfall 20 € und bekomme mein Messer ein paar Wochen später wieder. Wenn ich ne Machete brauche benutze ich auch diese, weil es ein Werkzeug ist. Große Klingen (wenn ich diese bräuchte, lägen im Auto im Kofferraum und nicht auf der Rücksitzbank oder der Seitenablage - weil das sicherer ist (für mich).

Ich persönlich brauche kein Bowie im Auto, kein Einhandmesser mit Gürtelclip, keinen Dolch in der Vitrine, kein Stilet, kein Butterfly oder nen Akkuschrauber im Kino.

Sicher gibt es Gelegenheiten in denen die Führungsverbote unangenehm einschränken, aber bei Verantwortungsbewusstem Umgang mit Werkzeug wird man wohl selten überhaupt in solche Situationen kommen.

Was mich aufregt, ist wenn mir Polizisten erklären wollen dass die Klinge nur so breit wie eine Handfläche sein darf. Diese Regelung gab es nie und gibt es nicht. Trotzdem wirds immer wieder behauptet.

Außderdem regt mich auf dass es ein Führungsverbot für Einhandmesser gibt, aber in jedem Aldi, Waffen oder Messerladen der überwiegende Teil der angebotenen Taschenmesser nunmal Einhandmesser sind. Und kaum ein Verkäufer klärt Otto Normalkäufer auf dass man die Dinger eben nicht als EDC (ständiger Begleiter) tragen darf.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 24.08.2012 21:28.

Schmiednr1

24, Männlich

Beiträge: 115

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Schmiednr1 am 07.10.2012 12:41

Tja, ich bin zwar aus Ö aber verrückt is es trotzdem.
Warscheindlich muss man sich bald eine erlaubnis hohlen, um Nägel kaufen zu dürfen
und einen 2 Monatigen Gerichtsbeschluss abwarten 

Vor ausgewogener Ernährung unerreichbar aufbewahren, kein Ersatz für Kinder. Oder anders herum??????

Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.10.2012 12:47.

Damastschmied

60, Männlich

Beiträge: 1245

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Damastschmied am 07.10.2012 13:26

Die Dänemarker sind noch schlimmer,laut Bekannten muß man/er für jedes Messer eine Bescheinigung dabei haben wenn der dahin zum Mittelaltermarkt fährt.

Gruß Maik

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Bohr_Romain
Gelöschter Benutzer

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Bohr_Romain am 07.10.2012 13:27

Aha Schmiednr1... ist auch wieder mit von der Partie. Wo warst du denn? 

Ich finde es sehr Interessant,dass du dich für einen 12 Jährigen neben Juristischem, auch für s Schmieden Interessierst. Ich hege die leise Hoffnung dass deine Interessen sich neben deinem Interessen für Recht,  nebenbei auch etwas auf die Deutsche Gramatik ausweiten lassen.

Gruß Rom.
 

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naabthalsch...

47, Männlich

Beiträge: 545

Re: Änderung Waffengesetz ?

von naabthalschmied am 07.10.2012 13:28

@ Klaus,

wunderschön geschrieben, du zauberst mir ein schmunzeln ins Gesicht.



@ All

Das solche Gesetze nicht wirklich was an der Kriminalitätsrate ändern, ist wohl jedem klar. In Österreich, darfst du Waffen kaufen, wenn du ne reine Weste hast und die Waffen als Langwaffen gelten. Also Gewehre. Würds so ein Gesetz auch in Deutschland geben, würde die Polizei bei uns mit Panzern auf der Straße rum fahren.

Solche Gesetze, wie das "Messergesetz", wurden aus der Ratlosigkeit und vor allem Unfähigkeit der Politik, auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren, erlassen!

Messer sind Werkzeuge, man kann sie aber auch als Waffe benutzen. Kann, muss nicht. Vom Aspekt der Waffen gesehen, gibt es gefährlicheres als Messer, das gesetzlich keinen Auflagen unterliegt. Beispiel, Rattangehstock. Auch in den Händen eines ungeübten, sehr gefährlich. Aber den darf man mit ins Kino nehmen. Solange man ihn benutzt wie es sich für seine Art gehört! Als Gehstock. Ganz gefährlich, wäre da noch der angespitze Bleistift in der Jackentasche! Warum? Weil ihm niemand im Moment eine gefährliche Eigenschaft zuschreiben würde. Genauso einem Feuerzeug oder einer dieser Mini-Maglites, die in eine Handfläche passen!

Jeder der meint, das man die "Messer" zur selbstverteidigung führen sollte: "Vergesst das, wenn ihr damit nicht geübt seid, kann der Schuss ganz schnell nach hinten losgehen!" Ausserdem gibt es bei so einer Art der Verteidigung nur eine sehr dünne und verwaschene Grenze, der Nötigkeit der Mittel!  Mehr werde ich jetzt dazu nicht schreiben.

Ich stimme Klaus da vollkommen zu! Wer braucht bei Aldi zum einkaufen ein Bowie oder ein Butterflymesser? Wer braucht im Park oder auf der Wiese zum Picknick eine Machete? Wenn, ja, würd ich sagen, ändert das Kuchenrezept ab.

Wenn ihr das Bedürfnis habt, ein entsprechendes Messer oder ähnliches zu benutzen, dann dürft ihr es! Wenn ihr  Wildschweine jagd , dürft ihr eine Saufeder führen, vorausgesetzt, ihr besitzt eine Erlaubnis zur Ausführung der Jagd! Kaufen dürft ihr die Saufeder auch ohne, aber nicht führen!
Wozu braucht man aber eine Saufeder, wenn man keine Wildschweine jagen will?

Ein Angler darf auch ein Messer mit sich führen, welches länger als die 12 cm aufweist. Er hat ein Bedürfnis. Dann gilt es als Werkzeug.

Solche Debatten führen auf keinen grünen Zweig! Wer wirklich will, das solche Gesetze der Vergangenheit angehören, der muss aktiv mit arbeiten, das sich unsere Gesellschaft zum besseren wendet und handlungsunfähige Politiker ebenfalls der Vergangenheit angehören.

Sachliche und fachliche Fragen sind ja immer gut und allgemeinbildend. Dafür sollten wir diese Rubrik im Forum auch nutzen. Doch sollten wir es tunlichst vermeiden, aus dem Thread das "münchner Telefonbuch" zu machen. 
Ich wäre dafür, das wir die Sparte des Forums nur noch für sachliches benutzen.


Ingo, der sich schmunzelnd wundert.....


 
http://naabtal-klinge.de/

........ Eins bist du dem Leben schuldig, kämpfe! oder trags mit Ruh - Bist du Amboss, sei geduldig. Bist du  Hammer schlage zu!..........

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Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten und nicht die Erbsenzähler!

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Bohr_Romain
Gelöschter Benutzer

Re: Änderung Waffengesetz ?

von Bohr_Romain am 07.10.2012 14:12

Ingo ...gut gesprochen.

Gruß Rom. 

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